Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Luca Heinken – DJ-Dienstleistungen, Technikverleih und Eventtechnik
Stand: 19.08.2026
Präambel
Luca Heinken (nachfolgend „Dienstleister“ oder „DJ“) erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik und Unterhaltung, insbesondere DJ-Auftritte, Moderation, Verleih von Ton-, Licht- und Effekttechnik sowie ergänzende Zusatzleistungen wie Fotobox, Ambiente-Beleuchtung und Funkmikrofone. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Dienstleister und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Veranstalter“) im Zusammenhang mit der Planung, Buchung und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art.
Ziel dieser AGB ist es, einen reibungslosen, transparenten und für beide Seiten verlässlichen Ablauf von der Anfrage über die Buchung bis zur Durchführung der Veranstaltung sicherzustellen. Sie sind Bestandteil jedes zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Luca Heinken, insbesondere DJ-Dienstleistungen, Technikverleih sowie die elektronische Verwaltung von Auftragsdaten. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich differenziert wird.
Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für zukünftige Verträge, Anfragen, Zusatzaufträge und Nebenabreden, ohne dass es hierzu jeweils eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf, sofern dem Auftraggeber die AGB bereits einmal in Textform zugänglich gemacht wurden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Sollte der Auftraggeber im Rahmen der Buchung eigene Einkaufs-, Vergabe- oder sonstige Geschäftsbedingungen verwenden, wird deren Einbeziehung hiermit ausdrücklich widersprochen.
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- „Dienstleister“ bezeichnet Luca Heinken sowie von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen, Ersatz-DJs und Hilfspersonal, soweit diese in seinem Namen tätig werden.
- „Auftraggeber“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die eine Leistung beim Dienstleister bucht, unabhängig davon, ob sie selbst Veranstalter der Veranstaltung ist oder im Auftrag eines Dritten handelt.
- „Veranstaltung“ bezeichnet das konkrete Ereignis, für das die Leistungen des Dienstleisters gebucht werden, einschließlich Aufbau-, Durchführungs- und Abbauzeit.
- „Location“ bezeichnet den vom Auftraggeber bestimmten Veranstaltungsort einschließlich der für Anlieferung, Aufbau und Betrieb der Technik erforderlichen Örtlichkeiten.
- „Öffentliche Veranstaltung“ bezeichnet eine Veranstaltung, die einem nicht von vornherein individuell bestimmten Personenkreis zugänglich ist, insbesondere gegen Eintritt oder mit allgemeiner Bewerbung.
- „Textform“ im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail, Messenger-Nachrichten mit Lesebestätigung, Online-Buchungsformulare sowie unterschriebene Dokumente.
Vertragsabschluss
Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verfügbarkeitsauskünfte des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung zustande, beispielsweise per E-Mail, durch einen von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag oder durch eine bestätigte Online-Buchung. Eine bloße Anfrage, eine vorläufige Terminvormerkung oder ein unverbindliches Angebot begründen noch keinen Vertrag und keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel selbst.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Vertragsdurchführung relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen, insbesondere Art, Ort, Datum, Dauer und geschätzte Gästezahl der Veranstaltung sowie besondere Anforderungen an Technik oder Programm.
Bei elektronischer Auftragsverwaltung (z. B. über ein Online-Buchungssystem oder eine Verwaltungssoftware) gilt eine Buchung als bestätigt, sobald der Auftraggeber eine automatisierte oder persönliche Bestätigung in Textform erhalten hat. Der Dienstleister ist berechtigt, Auftragsdaten in einem elektronischen System zu speichern und zu verwalten.
Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern nicht abweichend vereinbart, umfassen die Leistungen des Dienstleisters insbesondere:
- DJ-Dienstleistungen einschließlich Musikauswahl und Moderation,
- Einsätze auf nationalen und internationalen Veranstaltungen,
- Bereitstellung und Transport von Ton-, Licht- und Spezialeffekttechnik,
- technische Beratung und Unterstützung bei der Eventplanung,
- Vermietung von Zusatzleistungen wie Fotobox, Funkmikrofonen oder Nebelmaschine.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister und können zu einer Anpassung der Gage führen. Kurzfristige Änderungswünsche, insbesondere innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung, können aus organisatorischen oder technischen Gründen abgelehnt werden.
Der Dienstleister ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern die Gesamtqualität der Leistung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Zusatzleistungen und Verleih
Zusatzleistungen wie Fotobox, Funkmikrofone, Ambiente-Beleuchtung oder vergleichbares Equipment werden gesondert ausgewiesen und sind, sofern nicht anders vereinbart, gemeinsam mit der Hauptleistung zu buchen und zu bezahlen.
Der Auftraggeber erhält an verliehenen Geräten kein Eigentum, sondern lediglich ein zeitlich auf die Dauer der Veranstaltung begrenztes Nutzungsrecht. Eine Weitergabe an Dritte, eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Veranstaltung oder eine Verbringung an einen anderen Ort ohne Zustimmung des Dienstleisters ist nicht gestattet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, verliehene Geräte pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Näheres zur Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Zusatzleistungen regelt Abschnitt 13 dieser AGB.
Technik, Zugang und Aufbaubedingungen
Damit die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden können, stellt der Auftraggeber insbesondere sicher:
- Zugang zur Location mindestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn,
- eine barrierefreie Anlieferung oder ausreichende Helfer vor Ort,
- eine ausreichende Stromversorgung (230 V / 16 A) in unmittelbarer Nähe des Aufbauplatzes,
- einen trockenen, ebenen und geschützten Aufbauplatz von mindestens 3 × 2 Metern,
- einen Aufbauplatz, der das Equipment wirksam vor Staub, Sand, Regen, starker Sonneneinstrahlung und sonstigen Witterungseinflüssen schützt. Bei Open-Air Events z. B. durch ein festes Dach, ein Zelt oder eine vergleichbare Überdachung.
Weicht die tatsächliche Situation vor Ort erheblich von den im Vorfeld mitgeteilten Angaben ab (z. B. fehlender Stromanschluss, unzugängliche Location, ungeeigneter Untergrund), ist der Dienstleister berechtigt, angemessene zusätzliche Aufwände in Rechnung zu stellen oder, sofern eine ordnungsgemäße Leistungserbringung dadurch unmöglich wird, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt.
Die Nutzung der DJ-Technik durch Gäste oder sonstige Dritte ist nicht gestattet. Ebenso ist es Gästen oder sonstigen Dritten ohne vorherige Absprache mit dem Dienstleister nicht gestattet, die Bühne oder den unmittelbaren Aufbaubereich zu betreten. Verstöße hiergegen können zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung durch den Dienstleister führen, ohne dass der Vergütungsanspruch hierdurch berührt wird.
Bei wiederholtem Stromausfall, unzureichender Absicherung der Stromversorgung oder sonstiger Gefährdung des Equipments (z. B. durch Feuchtigkeit, Witterung oder unsachgemäße Handhabung durch Dritte) kann der Dienstleister die Leistung einstellen, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt. Der Dienstleister wird den Auftraggeber hierüber, soweit möglich, vorab in Kenntnis setzen und angemessene Zeit zur Abhilfe einräumen.
Auf- und Abbauzeiten sind Bestandteil der vereinbarten Einsatzzeit und werden bei der Terminplanung entsprechend berücksichtigt. Verlängerungen der Veranstaltung über die vereinbarte Zeit hinaus bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Dienstleister und können gesondert vergütet werden.
Gage, Zahlungsbedingungen und Verzug
Die vereinbarte Gage ist, sofern nicht abweichend vereinbart, per Überweisung zu entrichten. Der Dienstleister stellt die Rechnung in allen Fällen so rechtzeitig, dass dem Auftraggeber eine fristgerechte Zahlung innerhalb der nachfolgend genannten Fristen möglich ist.
Zahlungsfrist bei privaten Veranstaltungen
Bei privaten Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten und vergleichbaren privaten Feierlichkeiten, ist die vereinbarte Gage vollständig per Überweisung zu entrichten und muss spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des Dienstleisters eingegangen sein.
Über die vereinbarte Einsatzzeit hinausgehende Extrastunden werden nicht im Voraus abgerechnet, sondern im Nachhinein gesondert in Rechnung gestellt. Der Dienstleister stellt hierüber nach der Veranstaltung eine separate Rechnung, die vom Auftraggeber innerhalb der darin genannten Frist zu begleichen ist.
Zahlungsfrist bei öffentlichen Veranstaltungen
Bei öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere Schützenfesten, Erntefesten, Open-Airs, Stadtfesten, Kirmes- und Festivalveranstaltungen sowie vergleichbaren öffentlichen Events, muss die vollständige Gage spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des Dienstleisters eingegangen sein.
Ist die Gage bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig auf dem Konto des Dienstleisters eingegangen, ist der Dienstleister nicht zum Auftritt verpflichtet. Die vereinbarte Gage bleibt in diesem Fall dennoch in voller Höhe fällig, da der Dienstleister den Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert und anderweitige Anfragen für denselben Zeitraum abgelehnt hat.
Verzug und Mahnwesen
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahnpauschale von 150 € inklusive Umsatzsteuer erhoben. Weitergehende Verzugsschäden, insbesondere Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften, bleiben hiervon unberührt und können zusätzlich geltend gemacht werden.
Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, weitere Vorbereitungen für die Veranstaltung auszusetzen, bis die offene Forderung beglichen ist, ohne dass hierdurch eigene Pflichten des Dienstleisters verletzt werden.
Besondere Zahlungsvereinbarungen
Bei Auslandseinsätzen oder besonderen Aufwänden, etwa bei ungewöhnlich hohen Reise-, Transport- oder Unterbringungskosten, kann eine vollständige Vorauszahlung verlangt werden.
Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten, Übernachtungskosten sowie besondere technische Zusatzaufwände werden, soweit nicht bereits in der Gage enthalten, gesondert ausgewiesen und abgerechnet.
Rücktritt durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder sagt die Veranstaltung aus in seiner Sphäre liegenden Gründen ab, wird die vereinbarte Gage je nach Zeitpunkt des Rücktritts gestaffelt fällig. Grund hierfür ist, dass der Dienstleister den gebuchten Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert und andere Anfragen für denselben Zeitraum ablehnt, sodass ihm bei kurzfristiger Absage in der Regel keine anderweitige Vermittlung des Termins mehr möglich ist.
Es gelten folgende Rücktrittsstufen, berechnet vom vereinbarten Veranstaltungstermin:
- ab Buchung: 45 % der vereinbarten Gage,
- weniger als 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 65 % der vereinbarten Gage,
- weniger als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 85 % der vereinbarten Gage,
- weniger als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 95 % der vereinbarten Gage.
Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen und wird mit Zugang beim Dienstleister wirksam. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittsstufe ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Dienstleister durch die Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale. Ebenso bleibt dem Dienstleister der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
Teilrücktritt von Zusatzleistungen
Bezieht sich der Rücktritt nicht auf die gesamte Veranstaltung, sondern lediglich auf einzelne gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Fotobox, zusätzliche Funkmikrofone oder Ambiente-Beleuchtung), während die DJ-Buchung bestehen bleibt, wird hierfür pauschal eine Gebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises der jeweiligen Zusatzleistung fällig. Auch hier bleibt beiden Seiten der Nachweis eines abweichenden tatsächlichen Schadens vorbehalten.
Rücktritt und Ersatzstellung durch den Dienstleister
Ein Rücktritt durch den Dienstleister ist insbesondere möglich bei:
- Krankheit oder Unfall,
- Planungsfehlern
- höherer Gewalt,
- technischen Ausfällen, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung unmöglich machen,
- Diebstahl oder Verlust der für die Veranstaltung erforderlichen Technik,
- Todesfall,
- TV-Produktionen oder Showeinsätzen,
- Verpflichtungen gegenüber der FFN Mediengruppe.
In diesen Fällen wird der Dienstleister den Auftraggeber unverzüglich, sobald ihm der Hinderungsgrund bekannt wird, in Textform informieren.
DJ-Garantie
Der Dienstleister gewährt dem Auftraggeber eine DJ-Garantie: Kann der Dienstleister die Veranstaltung aus einem der in diesem Abschnitt genannten Gründe (insbesondere Krankheit, Diebstahl der Technik, Planungsfehlern, TV-Produktionen, Unfall oder höhere Gewalt) nicht persönlich durchführen, organisiert er auf eigene Kosten einen Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen. „Gleiche Konditionen“ bedeutet dabei insbesondere: keine zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber gegenüber der ursprünglich vereinbarten Gage.
Die DJ-Garantie besteht nur, soweit die Beauftragung eines Ersatz-DJs unter den konkreten Umständen des Einzelfalls tatsächlich möglich ist. Kann trotz ernsthafter Bemühungen des Dienstleisters kein gleichwertiger Ersatz gestellt werden, gilt die Regelung im vorstehenden Absatz. Kommt keine gleichwertige Ersatzstellung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen anteilig für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet, ohne dass weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen den Dienstleister bestehen, soweit der Rücktrittsgrund nicht vom Dienstleister zu vertreten ist.
Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt im Sinne dieser AGB gelten insbesondere außergewöhnliche, von außen kommende und auch durch äußerste zumutbare Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse wie Unwetter, behördliche Anordnungen, Streik, Krieg, Terror, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse.
Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder abgebrochen, bleibt die Zahlungspflicht des Auftraggebers grundsätzlich bestehen, sofern die Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Dienstleisters liegt. Dies berücksichtigt, dass der Dienstleister seine Leistungsbereitschaft, insbesondere die Terminreservierung, Vorbereitung und Anreise, unabhängig vom Eintritt des Ereignisses aufrechterhält.
Beide Vertragsparteien werden sich im Falle höherer Gewalt unverzüglich über die Auswirkungen auf die Veranstaltung austauschen und, soweit möglich, einvernehmlich eine angemessene Lösung suchen, etwa eine Verschiebung des Termins.
Musikalische und künstlerische Gestaltung
Die musikalische Gestaltung der Veranstaltung erfolgt eigenverantwortlich durch den Dienstleister auf Basis seiner fachlichen Erfahrung und Einschätzung der jeweiligen Veranstaltungssituation.
Musikwünsche des Auftraggebers oder seiner Gäste werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch aus dramaturgischen, stimmungstechnischen oder technischen Gründen abgelehnt werden, wenn sie nach Einschätzung des Dienstleisters dem Gesamtverlauf der Veranstaltung erkennbar entgegenstehen.
Der Dienstleister ist bei der musikalischen und moderativen Gestaltung nicht an Anweisungen Dritter gebunden, die nicht Vertragspartei sind.
GEMA und Musikrechte
Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie für die Einholung etwaig erforderlicher weiterer musikrechtlicher Genehmigungen verantwortlich, soweit diese Veranstaltung anmeldepflichtig ist.
Luca Heinken haftet nicht für Verstöße gegen urheberrechtliche Bestimmungen durch den Veranstalter, einschließlich einer unterlassenen oder fehlerhaften GEMA-Anmeldung. Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Pflichtverletzung des Auftraggebers resultieren.
Haftung und Schadensersatz
Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für:
- Sach- und Personenschäden während der Veranstaltung, die von ihm, seinen Gästen oder von ihm beauftragten Dritten verursacht werden,
- Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des vom Dienstleister eingebrachten oder verliehenen Equipments,
- Schäden durch Gäste oder Dritte, soweit sie nicht dem Dienstleister zuzurechnen sind,
- Reinigungskosten bei grober Verschmutzung der eingesetzten Technik oder des Fahrzeugs.
Der Ersatz erfolgt zum Neuwert der jeweiligen Geräte. Der Auftraggeber wird auf Verlangen des Dienstleisters eine angemessene Frist zur Regulierung eingeräumt, sofern dies für die Wiederbeschaffung erforderlich ist.
Haftungsbeschränkung des Dienstleisters
Eine Haftung des Dienstleisters für technische Ausfälle, Betriebsunterbrechungen oder mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Dienstleisters der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gewährleistung
Sollten während der Veranstaltung technische Mängel auftreten, wird der Dienstleister diese im Rahmen des technisch und zeitlich Möglichen unverzüglich beheben, insbesondere durch Einsatz von Ersatz- oder Reservetechnik, soweit diese vor Ort verfügbar ist.
Kann ein Mangel trotz zumutbarer Bemühungen nicht behoben werden und ist die Leistung dadurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Gage verlangen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Abschnitt 13 dieser AGB.
Beanstandungen der erbrachten Leistung sind dem Dienstleister unverzüglich, nach Möglichkeit noch während der Veranstaltung, mitzuteilen, damit gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden kann. Nachträgliche, erstmals nach Ende der Veranstaltung erhobene Beanstandungen können bei der Bewertung berücksichtigt, jedoch schwerer nachvollzogen werden.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Auftraggeber insbesondere:
- die Bereitstellung von Getränken und Verpflegung für den Dienstleister und eine etwaige Begleitperson während der Einsatzzeit,
- die Sicherstellung aller für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen,
- eine freie Zufahrt zur Veranstaltungsstätte für Anlieferung und Abholung der Technik (Zufahrtsgenehmigung),
- eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Aufbauortes.
Bei Entfernungen von mehr als 150 km zwischen dem Standort des Dienstleisters und der Location stellt der Auftraggeber ein kostenfreies Doppelzimmer (mindestens 3 Sterne) inklusive Frühstück zur Verfügung. Alternativ kann eine gleichwertige finanzielle Kompensation vereinbart werden.
Verletzt der Auftraggeber diese Mitwirkungspflichten und wird dadurch die Leistungserbringung erschwert, verzögert oder unmöglich gemacht, gehen hieraus resultierende Mehraufwände oder Beeinträchtigungen zu seinen Lasten, ohne dass der Vergütungsanspruch des Dienstleisters berührt wird.
Arbeitsplatz, Sicherheit und Arbeitsschutz
Der Arbeitsplatz des Dienstleisters muss sauber, eben und wettergeschützt sein und den in Abschnitt 6 genannten Mindestanforderungen entsprechen.
Bei Gefährdung von Personen oder Technik – etwa durch bauliche Mängel, Witterungseinflüsse, unzureichende Absicherung oder unsachgemäßes Verhalten Dritter – kann die Veranstaltung durch den Dienstleister abgebrochen werden, ohne dass ein Vergütungsanspruch entfällt. Der Dienstleister wird vor einem Abbruch, soweit die Umstände es zulassen, auf die Gefährdung hinweisen und Gelegenheit zur Abhilfe geben.
Einsatz von Hilfspersonal
Luca Heinken ist berechtigt, bei größeren Veranstaltungen oder bei umfangreichem Technikaufbau eigenes oder beauftragtes Hilfspersonal einzusetzen. Der Einsatz von Hilfspersonal erfolgt in eigener Verantwortung des Dienstleisters und führt nicht automatisch zu einer Erhöhung der vereinbarten Gage, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
Das eingesetzte Hilfspersonal handelt als Erfüllungsgehilfe des Dienstleisters im Sinne des § 278 BGB.
Sicherheits- und Gefahrenlagen, Hausrecht
Bei Gewalt, Bedrohungen, erkennbarem Alkoholmissbrauch oder sonstigen Gefährdungen von Personen, Gästen oder des eingesetzten Personals kann die Veranstaltung durch den Dienstleister sofort beendet werden.
Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt, da der Abbruch in diesen Fällen ausschließlich der Wahrung der Sicherheit von Personen und Technik dient und nicht dem Verantwortungsbereich des Dienstleisters zuzurechnen ist.
Dem Dienstleister steht insoweit ein eigenes Hausrecht am unmittelbaren Technik- und Aufbaubereich zu, um im Gefahrenfall unverzüglich reagieren zu können.
Fotobox und weitere Verleihgegenstände
Bei Buchung einer Fotobox gelten diese AGB entsprechend, insbesondere die Regelungen zu Haftung, Zahlungsbedingungen und Rücktritt.
Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung der Fotobox sowie des zugehörigen Zubehörs. Für fehlende Accessoires gelten folgende Pauschalen:
- 1–5 fehlende Teile: 35 €,
- 6–10 fehlende Teile: 50 €,
- 11–15 fehlende Teile: 70 €.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Bei mehr als 15 fehlenden oder beschädigten Teilen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Wiederbeschaffungswert.
Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Auftragsverwaltung und Kommunikation im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung verarbeitet.
Die Verarbeitung kann auch im Rahmen elektronischer Auftragsverwaltungssysteme erfolgen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an eingesetztes Hilfspersonal oder einen vermittelten Ersatz-DJ) oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Weitere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten des Auftraggebers als betroffener Person (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch) sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Bild- und Videoaufnahmen, Nutzungsrechte
Luca Heinken behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen der Veranstaltung, des Technikaufbaus oder der Lichtshow anzufertigen und für eigene Werbezwecke, insbesondere auf der eigenen Website und in sozialen Medien (Social Media), zu verwenden.
Ein Widerspruch gegen eine solche Verwendung ist vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Betrifft der Widerspruch erkennbar einzelne Personen (z. B. bestimmte Gäste), wird der Dienstleister sich bemühen, diese Personen bei entsprechenden Aufnahmen nicht in den Vordergrund zu stellen bzw. entsprechende Aufnahmen nicht zu veröffentlichen, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Rechte Dritter, insbesondere das Recht am eigenen Bild einzelner Gäste, bleiben von dieser Regelung unberührt und sind, soweit erforderlich, vom Auftraggeber gegenüber seinen Gästen eigenverantwortlich zu klären.
Öffentliche Veranstaltungen und behördliche Auflagen
Bei öffentlichen Veranstaltungen stellt der Dienstleister dem Auftraggeber bzw. dem Veranstalter eine Bühnenanweisung (Technical Rider) zur Verfügung, in der Aufbauzeiten, Ablauf des Soundchecks, benötigte Anschlusswerte und sonstige technische Anforderungen festgelegt sind. Mit Übermittlung an den Auftraggeber wird die Bühnenanweisung Bestandteil des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung, über etwaige besondere behördliche Auflagen zu informieren, damit diese bei der technischen Planung berücksichtigt werden können.
Darüber hinaus stellt der Auftraggeber bei öffentlichen Veranstaltungen sicher:
- einen abschließbaren Backstage- bzw. Rückzugsbereich für Pausen und Umkleiden,
- einen Sicherheitsdienst bzw. eine Absperrung im Bühnenbereich, die verhindert, dass Publikum unkontrolliert Zugang zur Bühne und zum Equipment erhält,
- kostenfreie Zugangsberechtigungen (z. B. Bändchen oder Pass) für den Dienstleister, eine Begleitperson bzw. Helfer sowie fünf weitere Personen.
Werden Name, Bild oder sonstige Angaben zum Dienstleister auf Plakaten, Flyern, Line-up-Ankündigungen oder sonstigem Promotionmaterial verwendet, ist dieses Material dem Dienstleister vor Veröffentlichung zur Freigabe in Textform / PDF vorzulegen.
Vertraulichkeit und Kommunikation
Beide Vertragsparteien behandeln die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung ausgetauschten Informationen, insbesondere zu Ablaufplänen, Gagen und internen Absprachen, vertraulich, soweit diese Informationen nicht ohnehin allgemein zugänglich sind.
Als offizielle Kommunikationswege gelten die vom Dienstleister angegebenen Kontaktdaten (insbesondere E-Mail sowie ein vereinbartes Buchungs- bzw. Verwaltungssystem). Wesentliche Erklärungen, insbesondere Rücktritte, Kündigungen und Änderungswünsche, sollen über diese Wege in Textform erfolgen, um eine nachvollziehbare Dokumentation sicherzustellen.
Abtretung und Aufrechnung
Der Auftraggeber kann Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters an Dritte abtreten.
Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Forderungen des Dienstleisters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Änderungen dieser AGB
Der Dienstleister behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierdurch bereits geschlossene Verträge nicht zum Nachteil des Auftraggebers berührt werden. Für bereits bestätigte Buchungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt bzw. ist über die üblichen Kommunikationswege des Dienstleisters einsehbar.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit gesetzlich zulässig, diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dieses überhaupt anwendbar wäre.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bremen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Verbraucherverträgen, bleiben hiervon unberührt.
Verbraucherinformationen: Widerrufsrecht
Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere Verträge über DJ-Auftritte und die Bereitstellung von Veranstaltungstechnik zu einem festen, im Vertrag genannten Veranstaltungstermin, da eine Erbringung der Leistung zu einem anderen Zeitpunkt für den Auftraggeber typischerweise wertlos wäre.
Diese Regelung lässt gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte, soweit sie unabhängig von einem verbraucherrechtlichen Widerrufsrecht bestehen, unberührt.
Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Luca Heinken ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
Schlussbestimmungen
Diese AGB stellen zusammen mit der jeweiligen Auftragsbestätigung die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den jeweiligen Vertragsgegenstand dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Textformerfordernis selbst.
Stand dieser AGB: 19.08.2026.